Richtlinien-zur-Datenbereinigung

Aus Fürstinnenbibliotheken

(Zwischenstand, bitte ergänzen!)

Erschließung von Quellen (Kataloge / Inventare / etc.)

  • es wird der komplette Source Entry transkribiert, inkl. evtl. vorhandener Signaturen.
  • Eine zeilengenaue Transkription ist nicht erforderlich, dementsprechend können Worttrennungen entfernt werden.
  • Bitte Ligaturen und langes S der heutigen Schreibweise anpassen
  • Abkürzungen werden nur dann aufgelöst, wenn sie ansonsten unverständlich wären. Die Auflösung wird in eckige Klammern gesetzt
  • Im Fall von „Item“, „It.“, „Ej.“, „Dasselbe“ etc.: Die Angabe, auf die verwiesen wird, in eckigen Klammern einfügen, also z.B.: “Das Geistreiche Tischlied bey der Tafel Jesu. O Jesu du mein Bräutigam x. erklährt d. E. Finen. Braunschweig 1721” "item noch einmahl[Das Geistreiche Tischlied bey der Tafel Jesu. O Jesu du mein Bräutigam x. erklährt d. E. Finen. Braunschweig 1721]“
  • Im Original getilgte Buchstaben/ Worte werden ohne Kenntlichmachung nicht übernommen.
  • Ausnahme: sichtbar geänderte Signaturen werden übernommen, dabei wird die getilgte Signatur in eckige Klammern gesetzt

Bibliografische Informationen:

  • Bei mehreren Einträgen innerhalb einer Spalte (z.B. Jahreszahlen, Sprach- oder Ortsangaben) werden die einzelnen Einträge durch Semikolons getrennt.
  • Als Identifier wird die PPN vor anderen Nummern (VD 16, 17, 18 etc.) bevorzugt verwendet.
  • Bei mehrbändigen Werken wird die PPN der Einzelnen Bände aufgenommen. Die Nummern werden jeweils durch ein Semikolon getrennt.
  • Die Ortsnamen können anhand der “Masterliste Ortsnamen” vereinheitlicht werden. Diese LIste wird ggf. anhand der Gettynamen ergänzt. Identifier für die Orte müssen nicht bei jedem Eintrag angefügt werden, solange der Ort in der Masterliste vorhanden ist.

Provenienzinformationen:

  • Es wird das T-Pro Vokabular verwendet.
  • Direkte Zitate (z.B. handschriftliche Einträge) werden in Anführungsstriche gesetzt.
  • Altsignaturen, die durch einen entsprechenden Katalog als solche erkennbar sind, werden, abweichend von der HAB-Praxis, als “Signatur” verzeichnet